Strafanklage gegen die ehemaligen TEPCO-Führunskräfte: Die Freisprechung vom Obersten Gerichtshof Japans bestätigt

Von | 25.03.2025

Von Yu Kajikawa, Sayonara Nukes Berlin

Am 6. März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof Japans die Entscheidung des Gerichts einer unteren Instanz, das die ehemaligen Führungskräfte der Tokioter Elektrizitätsgesellschaft TEPCO nicht der beruflichen Fahrlässigkeit schuldig befunden hatte, und wies somit die Beschwerde der Klägergruppe zurück. Bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 war es zu Kernschmelzen im AKW Fukushima Dai-ichi gekommen, wodurch große Mengen an radioaktivem Material freigesetzt wurden.

Am selben Tag hielten die Anwälte der Klägergruppe und deren Sprecherin Ruiko Muto eine Pressekonferenz ab. Hier ein Auszug aus ihrem Kommentar:

„Der Staat und TEPCO waren sowohl vor dem Bezirksgericht als auch vor dem Obersten Gerichtshof freigesprochen worden. Deshalb hatten wir unsere letzten gebliebenen Hoffnungen auf das Ethos und den Gerechtigkeitssinn der Richter des Obersten Gerichtshofs als Ort der Gerechtigkeit gesetzt.

Heute am 6.3.2025, kurz vor dem 11. März, dem Jahrestag von Fukushima, ist aber diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gefallen. Ich habe bis heute 13 Jahre wie eine Verrückte mit der Vorbereitung für die Strafanzeige und den langwierigen Prozess verbracht. In dieser Zeit hat es mir kaum Zeit gelassen nachzudenken oder in Ruhe zurückzublicken. Dass die Justiz diese Entscheidung aber kurz vor dem 14. Jahrestag der Nuklearkatastrophe fällen musste, empfinde ich besonders ihre Grausamkeit und Gleichgültigkeit den Opfern gegenüber. Es ist nichts anderes als eine Kaltschnäuzigkeit, mit der sogar das Gericht die Opfer des Atomunfalls mit Füßen tritt. Sehr viele Betroffene und Opfer sind von diesem Urteil tiefst enttäuscht und wütend.

Die Nuklearkatastrophe von Fukushima dauert noch immer an. Es empört mich vor allem, dass das Gericht dafür kein Verständnis gezeigt hat, wieviel Schäden durch diese Katastrophe entstanden sind, wie viele Menschenleben ruiniert worden sind, was für ein negatives Erbe diese künftigen Generationen hinterlassen hat. Wenn das Gericht die Geschäftsführung des Unternehmens, das einen gravierenden Atomunfall verursacht hat, nicht dafür verantwortlich macht, bedeutet gleichzeitig, dass eine nächste Nuklearkatastrophe möglich ist. Und ich finde es zutiefst enttäuschend, dass der Oberste Gerichtshof dies nicht verstanden hat.

Nun haben wir keine Möglichkeit mehr, dieses Urteil juristisch anzufechten, aber wir können unmöglich mit diesem Urteil einverstanden sein. Heute kann ich nur so weit sagen: Wir werden dafür sorgen, dass die Verantwortungsfrage für diesen Atomunfall weiterhin in der Zukunft in vielerlei Hinsicht gestellt wird. Wir werden unsere Aktivitäten in diesem Bereich fortsetzen.“

Siehe: Verleihung des Bayerischen Naturschutzpreises an Ruiko Muto