Bericht zu Dr. Schertz Kreisausschuss 07.07.2025

Von | 16.07.2025

Wir – das Anti-Atomnetz Trier in Zusammenarbeit mit MAUS e.V. und BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg teilen seit über einem Jahr Politikern auf kommunaler und Landesebene unsere Bedenken und Argumente wegen der vorgesehenen Laufzeitverlängerung des AKW Cattenom mit.

Und es gibt Erfolge!

  • Delegierte des Umweltministeriums haben in der Deutsch-Französischen Nuklearkommission nachgehakt und außerdem Kontakt mit dem saarländischen Umweltministerium und den zuständigen luxemburgischen Ministerien aufgenommen (Gesundheit bzw. Energie).
  • Landrat Metzdorf vom Kreis Trier-Saarburg hat um Berichterstattung seitens des Umweltministeriums gebeten.

Am 7. Juli 2025 – im dritten Anlauf – hat Dr. Florian Schertz, Leiter des Referats 6.11 im Umweltministerium (Strahlenschutzvorsorge, Reaktorfernüberwachung und grenznahe ausländische AKW) im Kreisausschuss Stellung genommen.

Herr Dr. Schertz sagte im Wesentlichen Folgendes:

  • Die Landesregierung konnte sich bei der generischen Prüfung des Reaktortyps nicht einbringen. Die französische Atomaufsicht (ASNR) hat dabei beurteilt, ob diese Baureihe grundsätzlich über 40 Jahre hinaus weiterbetrieben werden kann.
  • Nach der allgemeinen Genehmigung durch die ASNR für die Baureihe geht es jetzt um die standortspezifische Prüfung von Reaktor 1 in Cattenom (1986 in Betrieb gegangen).
    Hier gibt es die mündliche Zusage aus der Deutsch-Französischen Nuklearkommission, dass eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen soll.
    Diese UVP ist ein geregeltes zwischenstaatliches Verfahren, bei dem bei unterschiedlichen Sichtweisen sozusagen EU-Schiedsstellen in Anspruch genommen werden können.

Aktuell konkreter Stand:

  • Seitens des Umweltministeriums wird die schriftliche Bestätigung der UVP mit Zeitplan angefordert.
  • In Absprache mit Saarland und Luxemburg wird festgelegt, wer im UVP Verfahren die Federführung übernehmen soll.
  • Das Umweltministerium strebt an, französische Dokumente der hiesigen Öffentlichkeit auf Deutsch zur Verfügung zu stellen.
  • Es wird auf einen Erörterungstermin in Deutschland hingearbeitet.
  • Dr. Schertz ist froh über die Expertise der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, die auch die Bundesregierung berät.
  • Es wird der Aktualisierungsbedarf eines Gutachtens des Öko-Instituts aus dem Jahre 2018 geprüft.
  • Ob eine Klage gegen die Laufzeitverlängerung sinnvoll ist, kann sich im Laufe des Verfahrens ergeben.

Soweit die Absichtserklärungen der Landesregierungen in Person von Dr. Florian Schertz.

09.07.2025 EQ