Wir – das Anti-Atomnetz Trier in Zusammenarbeit mit MAUS e.V. und BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg teilen seit über einem Jahr Politikern auf kommunaler und Landesebene unsere Bedenken und Argumente wegen der vorgesehenen Laufzeitverlängerung des AKW Cattenom mit.
Und es gibt Erfolge!
- Delegierte des Umweltministeriums haben in der Deutsch-Französischen Nuklearkommission nachgehakt und außerdem Kontakt mit dem saarländischen Umweltministerium und den zuständigen luxemburgischen Ministerien aufgenommen (Gesundheit bzw. Energie).
- Landrat Metzdorf vom Kreis Trier-Saarburg hat um Berichterstattung seitens des Umweltministeriums gebeten.
Am 7. Juli 2025 – im dritten Anlauf – hat Dr. Florian Schertz, Leiter des Referats 6.11 im Umweltministerium (Strahlenschutzvorsorge, Reaktorfernüberwachung und grenznahe ausländische AKW) im Kreisausschuss Stellung genommen.
Herr Dr. Schertz sagte im Wesentlichen Folgendes:
- Die Landesregierung konnte sich bei der generischen Prüfung des Reaktortyps nicht einbringen. Die französische Atomaufsicht (ASNR) hat dabei beurteilt, ob diese Baureihe grundsätzlich über 40 Jahre hinaus weiterbetrieben werden kann.
- Nach der allgemeinen Genehmigung durch die ASNR für die Baureihe geht es jetzt um die standortspezifische Prüfung von Reaktor 1 in Cattenom (1986 in Betrieb gegangen).
Hier gibt es die mündliche Zusage aus der Deutsch-Französischen Nuklearkommission, dass eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen soll.
Diese UVP ist ein geregeltes zwischenstaatliches Verfahren, bei dem bei unterschiedlichen Sichtweisen sozusagen EU-Schiedsstellen in Anspruch genommen werden können.
Aktuell konkreter Stand:
- Seitens des Umweltministeriums wird die schriftliche Bestätigung der UVP mit Zeitplan angefordert.
- In Absprache mit Saarland und Luxemburg wird festgelegt, wer im UVP Verfahren die Federführung übernehmen soll.
- Das Umweltministerium strebt an, französische Dokumente der hiesigen Öffentlichkeit auf Deutsch zur Verfügung zu stellen.
- Es wird auf einen Erörterungstermin in Deutschland hingearbeitet.
- Dr. Schertz ist froh über die Expertise der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, die auch die Bundesregierung berät.
- Es wird der Aktualisierungsbedarf eines Gutachtens des Öko-Instituts aus dem Jahre 2018 geprüft.
- Ob eine Klage gegen die Laufzeitverlängerung sinnvoll ist, kann sich im Laufe des Verfahrens ergeben.
Soweit die Absichtserklärungen der Landesregierungen in Person von Dr. Florian Schertz.
09.07.2025 EQ

