Cattenom und das Mosel-Chemieklo: ASNR genehmigt längere Chemikalieneinleitungen

Wir kritisieren den Freibrief der Atomaufsicht für EDF

Die französische Atomaufsichtsbehörde ASNR hat die geplanten Änderungen bei Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen des Atomkraftwerks Cattenom endgültig genehmigt. Damit darf Betreiber EDF die Biozidbehandlung der Kühlsysteme künftig über längere Zeiträume des Jahres durchführen. Die zulässigen jährlichen Einleitungen von Chloriden und Natrium in die Mosel werden erhöht.

Besonders enttäuschend für uns: Die im Konsultationsverfahren vorgebrachten Einwände führten zu keiner einzigen inhaltlichen Änderung der Beschlüsse. Wir wurden mittlerweile vom Betreiber EDF offiziell über diese Entscheidung informiert. In ihrem Abschlussbericht (PDF) erklärt die ASNR ausdrücklich, dass aufgrund der Stellungnahmen aus Öffentlichkeit, Behörden und Gremien keine Änderungen an den geplanten Entscheidungen vorgenommen wurden.

Während Luxemburg und wir kämpfen: RLP-Landesregierung schweigt und winkt ab

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation gingen lediglich zwei Stellungnahmen ein: eine der luxemburgischen Wasserwirtschaftsverwaltung und eine von uns als Antiatomnetz Trier.

Besonders bitter daran: Wir hatten die rheinland-pfälzische Landesregierung im Vorfeld mehrfach und rechtzeitig aktiv auf die anstehenden Änderungen hingewiesen und gefordert, hier im Sinne des Gewässer- und Gesundheitsschutzes endlich aktiv zu werden. Doch statt die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, glänzte Mainz durch völlige Passivität.

Während die luxemburgischen Behörden kritische Fragen aufwarfen und die Vereinbarkeit mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie anzweifelten, kam aus Rheinland-Pfalz kein einziger Einwand. Im Gegenteil: Die Landesregierung stufte die massive Ausweitung der Chemikalieneinleitungen im Vorfeld sogar aktiv als „unbedenklich“ ein (Seite 3 der Landtags-Drucksache 18/13754) und wiegelte unsere Forderungen ab. Das zeigt einmal mehr, dass wir uns beim Schutz unserer Gewässer und der Bevölkerung nicht auf die Landespolitik verlassen können.

Wir hatten in unserer Stellungnahme insbesondere auf die gravierenden Umwelt- und Gesundheitsrisiken hingewiesen, die durch die längere Anwendung des Biozids Monochloramin entstehen können. Wir kritisieren scharf, dass zwar die Einleitung von Natrium und Chlorid neu geregelt wird, die tatsächlichen biologisch wirksamen Abbauprodukte der Chemikalienbehandlung jedoch gar nicht Teil der angefragten Genehmigung sind.

Die ASNR wies unsere Bedenken mit einer rein formalen Begründung zurück: Da die Grenzwerte für die Parameter „Gesamtrestchlor“ (CRT) und „adsorbierbare organische Halogenverbindungen“ (AOX) auf dem Papier nicht erhöht würden, seien angeblich keine zusätzlichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten. Dass eine zeitliche Ausweitung der Behandlung unweigerlich zu einer höheren Gesamtmenge dieser Giftstoffe in der Mosel führt, wird dabei von der Behörde schlicht ignoriert.

Technische Änderung führt zu mehr Chemikalieneinsatz

Hintergrund der neuen Regelung ist eine technische Veränderung im Kraftwerk. Zwischen 2014 und 2019 wurden die früher verwendeten Messingrohre der Kondensatoren durch Titanrohre ersetzt.

Während Messing von Natur aus eine hemmende Wirkung auf Mikroorganismen besitzt, fehlen diese Eigenschaften bei Titan. Seitdem treten vermehrt Amöbenkolonisationen in den Kühlsystemen auf. Um diese zu bekämpfen, soll Monochloramin künftig länger eingesetzt werden als bisher.

Aus unserer Sicht offenbart dies eine absurde Logik der Atomindustrie: Eine als Modernisierung deklarierte technische Maßnahme führt im Nachgang dazu, dass massiv mehr Chemikalien eingesetzt und zusätzliche Schadstoffe in die Umwelt eingeleitet werden müssen.

Alternative Verfahren weiterhin nicht vorgeschrieben

Bereits während der Konsultation wurde gefordert, den Einsatz chemiefreier Alternativen wie UV-Behandlung zu prüfen und als „Beste Verfügbare Technik“ (BVT) vorzuschreiben.

Auch diesen Vorschlag lehnte die ASNR ab. Allerdings enthält die Genehmigung nun den Hinweis, dass EDF künftig alternative oder ergänzende Verfahren untersuchen soll.

Für uns Umweltaktivist_innen ist das eine reine Hinhaltetaktik. Solange es keine verbindlichen, einklagbaren Vorgaben gibt, wird EDF aus reinen Profitgründen weiterhin auf die billigere Monochloramin-Keule setzen, anstatt in moderne, gewässerschonende UV-Technologien zu investieren.

Offene Fragen bleiben bestehen

Die ASNR argumentiert, dass die zusätzlichen Einleitungen von Chlorid und Natrium im Verhältnis zu früheren Belastungen gering seien und keine relevanten Auswirkungen auf die Wasserqualität der Mosel hätten.

Aus unserer Sicht greift diese Betrachtung jedoch völlig zu kurz. Entscheidend ist nicht nur die reine Menge der eingeleiteten Salze, sondern die langfristige, kumulative Wirkung der eingesetzten Biozide und ihrer Abbauprodukte – insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Niedrigwasserphasen und steigender Wassertemperaturen infolge des Klimawandels.

Dokumente zum Nachlesen

Wer sich selbst ein Bild von den Argumenten machen möchte: Den gesamten behördlichen Vorgang inklusive aller Beschlüsse, der detaillierten Stellungnahme der luxemburgischen Wasserwirtschaftsverwaltung sowie unserer eigenen Einwendung findet ihr direkt auf Französisch im Konsultationsportal der ASNR.

Unsere Antwort: Jetzt erst recht den Druck erhöhen!

Auch wenn wir mit unseren Einwendungen keine direkte Änderung der Genehmigungsentscheidung erzwingen konnten, zeigt das Verfahren, wie wichtig unsere grenzüberschreitende Arbeit ist. Wir waren die einzige deutsche Umweltorganisation, die sich offiziell an dieser Konsultation beteiligt und den Finger in die Wunde gelegt hat.

Die Antworten der ASNR dokumentieren die ungelösten Streitpunkte schwarz auf weiß. Sie zeigen, dass die Debatte um das „Mosel-Chemieklo“ Cattenom keineswegs beendet ist.

Wir lassen nicht locker.
Um den Druck auf die Politik und EDF jetzt maximal zu erhöhen, brauchen wir dich:

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