Strafanklage gegen die ehemaligen TEPCO-Führunskräfte: Die Freisprechung vom Obersten Gerichtshof Japans bestätigt
Von Yu Kajikawa, Sayonara Nukes Berlin Am 6. März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof Japans die Entscheidung des Gerichts einer unteren Instanz, das die ehemaligen Führungskräfte der Tokioter Elektrizitätsgesellschaft TEPCO nicht der beruflichen Fahrlässigkeit schuldig befunden hatte, und wies somit die Beschwerde der Klägergruppe zurück. Bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 war es… Weiterlesen »