Kein Gefängnis für die 9 von Cattenom!

Von | 04.11.2019
Plakate vor dem Gericht

Am 30. Oktober fand in Metz die Berufungsverhandlung gegen die 9 Aktivisten von Greenpeace statt, die vor zwei Jahren frühmorgens ein kleines Feuerwerk auf dem Gelände des AKW Cattenom abgebrannt hatten. Sie hatten damit demonstriert, wie einfach es für Terroristen wäre, die ungeschützten Abklingbecken für abgebrannte Brennstäbe zu attackieren.

Im ersten Prozess vor einem Gericht in Thionville hatte die AKW Betreibergesellschaft EDF ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 € für die erlittene Rufschädigung verlangt. Das Gericht verhängte immerhin 50.000 € und Haftstrafen mit und ohne Bewährung gegen einige der neun Aktivisten.

Parallel zum aktuellen Berufungsprozess bekundeten bis zu 300 Menschen neben dem Gerichtsgebäude in Metz während des ganzen Tages ihre Solidarität mit den neun Aktivisten.

Es gab informative Redebeiträge und Solidaritätsbekundungen von Greenpeace und Vertretern anderer Anti-Atom-Organisationen, u. a. Bure Stop, Sortons Nucleaire und AntiAtomNetz Trier.

Außerdem spielten die Bure Haleurs bissige und schmissige Lieder und die Demonstranten reagierten mit einem Die-in auf vermeintliche Lecks in Abklingbecken aus Pappe.

Im Gerichtssaal selber wurde keine Entscheidung getroffen, das Urteil soll am 15. Januar um 14.00 Uhr verkündet werden.

Aus der Presseerklärung von Greenpeace Luxembourg:
Jean-François Julliard, Generaldirektor von Greenpeace Frankreich, erklärt: “Bei dieser Anhörung haben wir uns bemüht, die Fragilität der französischen Kernkraftwerke von EDF zu verdeutlichen und außerdem zu begründen, wie wichtig Aktionen zivilen Ungehorsams sind, um unseren Stimmen Gehör zu verschaffen. Greenpeace und seine Aktivist*innen haben im allgemeinen Interesse gehandelt und um das nukleare Risiko aufzuzeigen, von dem wir alle bedroht sind. Wir erwarten nun von den Richtern, dass sie die Notwendigkeit unseres Handelns anerkennen und sich für den Freispruch der 9 von Cattenom entscheiden.”

Die-In vor dem Gericht